LEI-Neubeantragung
Die Entität, für die Sie den LEI beantragen, ist in eines der drei nachfolgenden Profile zu kategorisieren. Bitte wählen Sie das Profil aus, das zu Ihrer Entität passt:
Unternehmen
Darunter zu verstehen sind zum Beispiel im Handelsregister eingetragene Entitäten, internationale Niederlassungen, Stiftungen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Trusts, Gewerbetreibende, Kaufleute oder nicht eingetragene Vereine.
Fonds
Darunter zu verstehen sind beispielsweise Sondervermögen (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren - OGAW) sowie Investmentfonds (auch alternative Investmentfonds - AIFs).
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Darunter zu verstehen sind unter anderem Länder, Bundesländer, Städte, Gemeinden, Kommunen, Anstalten des öffentlichen Rechts und Körperschaften öffentlichen Rechts.