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LEI für Kryptodienstleister gemäß MiCA

Für Krypto-Dienstleistungen in der EU benötigen Sie einen Legal Entity Identifier (LEI) gemäß der MiCA-Verordnung. Mit dem LEI erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen als Crypto Asset Service Provider (CASP) und sorgen gleichzeitig für Transparenz und Vertrauen.

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MiCA – Grundlage für die Krypto-Regulierung in der EU

Mit der MiCA-Verordnung setzt die EU erstmals umfassende Standards für den Kryptosektor, um eine sichere und transparente Marktumgebung zu schaffen. Die zentralen Ziele sind dabei:

  • Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Schutz von Anlegern und Verbrauchern
  • Gewährleistung der Marktintegrität
  • Förderung von Innovation und Expansion

Zur Sicherstellung einer sicheren und transparenten Marktumgebung verlangt MiCA, dass alle Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen erbringen möchten, eine behördliche Zulassung als Crypto Asset Service Provider (CASP) beantragen.

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist entscheidend für die Einhaltung der MiCA-Regeln und die Erfüllung regulatorischer Pflichten. Er ermöglicht die eindeutige Identifikation aller Marktteilnehmer und ist somit ein zentraler Baustein für Transparenz im Krypto-Markt. Für MiCA-relevante Meldepflichten ist der LEI in den folgenden Bereichen erforderlich:

  • Artikel 18: Genehmigungsanträge
  • Artikel 62: Anbieterzulassung
  • Artikel 109: : Registrierung von Kryptowerte-Whitepapers, Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-GeldToken und Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen

Diese Anforderungen stehen im Einklang mit den Richtlinien der Financial Action Task Force (FATF), die standardisierte Identifikationsmaßnahmen für eine sichere Abwicklung im internationalen Krypto-Markt fordern.

Wichtige Fakten

MiCA: Markets in Crypto-Assets Regulation
Zeitplan
  • 29. Juni 2023: MiCA tritt in Kraft, technische Standards werden bis 30. Juni 2024 entwickelt.
  • 30. Juni 2024: Bestimmungen für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money-Tokens (EMTs) gelten.
  • 30. Dezember 2024: MiCA-Regeln gelten vollständig für alle Krypto-Dienstleister in der EU.
Zentrale Ziele:
  • Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Schutz von Anlegern und Verbrauchern
  • Gewährleistung der Marktintegrität
  • Förderung von Innovation und Expansion
Betrifft: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
Legal Entity Identifier (LEI): Wichtiger Baustein für Transparenz und Identifikation der Marktteilnehmer.

Vorteile vom LEI für MICA

Förderung von Trans­parenz und Vertrauen

Der LEI ermöglicht die eindeutige Identifikation aller Marktteilnehmer und schafft so Vertrauen bei Investoren und Regulierungsbehörden.

Vereinfachung der Com­pli­ance-Prozesse

Der LEI vereinfacht die MiCA-Compliance, da er als einheitliche Kennung für diverse regulatorische Anforderungen genutzt werden kann und den Verwaltungsaufwand senkt.

Förderung der Markt­integrität

Die LEI-Pflicht erschwert Marktmanipulationen und schützt Investoren, indem sie für eine transparente und faire Wettbewerbsumgebung sorgt.

Unterstützung von Innovation und Wachstum

MiCA schafft durch den LEI rechtliche Sicherheit und Transparenz, die Unternehmen zu Investitionen anregen und das Wachstum des EU-Kryptomarktes unterstützen.

LEI-Beantragung ganz einfach: In drei Schritten zum LEI

1.

Registrierung

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2.

Einfache LEI Beantragung

Wir greifen auf mehr als 20 nationale Handelsregister zu, um Ihre Unternehmensdaten automatisch zu übernehmen.
3.

LEI Vergabe in nur 2 Stunden

Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Daten und übermitteln diese direkt an die zentrale GLEIF-Datenbank.

TÜV-geprüfte LEI-Vergabe

Das WM LEIPORTAL ist nach ISO 27001 zertifiziert und trägt durch seine geprüfte Qualität, Sicherheit und Transparenz der Prozesse das TÜV-Saarland-Gütesiegel.

Zertifikat TÜV Saarland

Warum WM LEIPORTAL?

Seit 2014 ist das WM LEIPORTAL offiziell von GLEIF als internationale Vergabestelle für den Legal Entity Identifier (LEI – ISO 17442) akkreditiert. Wir bieten alles, was für die einfache Vergabe, Verwaltung und Nutzung von LEI-Nummern erforderlich ist.

  • Schneller Antragsprozess
  • Flexible Abonnements
  • International verfügbar
  • Schneller Support
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Alen Kruljac, Senior Sales Manager bei WM Datenservice
Alen Kruljac
Senior Sales Manager

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Häufige Fragen (FAQs)

Was ist MiCA und warum ist der LEI erforderlich?

MiCA (Markets in Crypto-Assets) ist ein EU-weiter Rechtsrahmen zur Regulierung von Kryptowerten. Ziel ist es, den Schutz von Anlegern zu stärken und die Stabilität der Märkte zu gewährleisten. Die Verordnung reguliert Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) und Emittenten von Kryptowerten.

Der Legal Entity Identifier (LEI) ist ein zentraler Bestandteil der MiCA-Compliance. Er ermöglicht die eindeutige Identifikation von Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen erbringen, und ist für Genehmigungen, Registrierungen und Berichterstattung verpflichtend. Der LEI trägt somit zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Kryptomarkt bei.

Ab wann gilt MiCA und wie sieht der Zeitplan aus?

Die MiCA-Verordnung wird schrittweise eingeführt, um Unternehmen Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben. Es ist jedoch entscheidend, die Fristen einzuhalten, da Verstöße zu Geldstrafen, Betriebsaussetzungen oder Verboten führen können.

Wichtige Meilensteine:

  • Seit 29. Juni 2023: Die Verordnung ist in Kraft. Europäische Aufsichtsbehörden entwickeln seither technische Standards und delegierte Rechtsakte, die bis 30. Juni 2024 finalisiert werden müssen.
  • Ab 30. Juni 2024: Bestimmungen für Emittenten von Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money-Tokens (EMTs) treten in Kraft.
  • Ab 30. Dezember 2024: Die MiCA-Regeln gelten vollständig für alle Krypto-Dienstleister in der EU.

Für CASPs und VASPs ist es unerlässlich, frühzeitig ihre MiCA-Compliance sicherzustellen – einschließlich der Beantragung eines LEI.

Welche Marktteilnehmer sind von MiCA betroffen?

Als Kryptodienstleister im Sinne der MiCA-Verordnung gelten Unternehmen oder Personen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Assets anbieten. Dazu gehören insbesondere::

  • Krypto-Verwahrstellen: Unternehmen, die Krypto-Vermögenswerte für Kunden sicher verwahren und/oder verwalten.
  • Handelsplattform-Betreiber: Anbieter von Marktplätzen für den Handel mit Krypto-Assets.
  • Wechselanbieter: Unternehmen, die FIAT-Währungen in Krypto-Assets oder Krypto-Assets untereinander tauschen.
  • Ausführungsdienstleister: Firmen, die Handelsaufträge von Kunden abwickeln (z. B. Finanzkommissionäre).
  • Platzierungsdienstleister: Unternehmen, die Krypto-Assets platzieren.
  • Auftragseinreicher: Dienstleister, die Handelsaufträge für Kunden entgegennehmen und weiterleiten (z. B. Investmentbroker).
  • Anlageberater: Berater, die Kunden zu Investitionen in Krypto-Assets unterstützen.
  • Vermögensverwalter: Firmen, die Krypto-Portfolios für Kunden verwalten.
  • Transferdienstleister: Unternehmen, die Krypto-Transfers für Kunden durchführen.

Kurz gesagt: MiCA deckt alle wesentlichen Akteure im Kryptomarkt ab, die Dienstleistungen rund um Krypto-Vermögenswerte anbieten oder diese verwalten.

Wer muss im Rahmen von MiCA einen LEI beantragen?

Mit dem neuen Gesetzesrahmen müssen nun alle Unternehmen eine Zulassung als Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) bei der zuständigen nationalen Behörde beantragen. Im Rahmen eines solchen Antrags muss ein LEI bezogen und vorgelegt werden. Einfach ausgedrückt: Ein LEI ist nun eine Voraussetzung, um Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten zu können.